Miete der Messeinrichtungen

Der individuelle Finanzierungsservice der Firma TEHA für ihre Kunden

Mit der Gerätemiete für von Ihnen installierte Messgeräten können Sie bei TEHA ohne große finanzielle Aufwendungen die modernsten Mess- und Erfassungsgeräte einsetzen.

Mietkosten für die Erfassungsgeräte werden nach der der Heizkostenverordnung in der jährlichen Abrechnung umgelegt.

Sie müssen sich weder um spätere Modernisierung noch um Eichfristen und Austauschtermine kümmern. Sämtliche Leistungen werden von TEHA übernommen.

Falls Sie zurzeit über eine Anpassung Ihrer Messtechnik auf den aktuellen Stand der Technik nachdenken, betrachten Sie die Miete der Messgeräte als eine interessante Alternative zum Kauf.

Die entscheidenden Vorteile der Gerätemiete und Wartungsverträgen:

  • Mietkosten der Erfassungsgeräte sind gemäß der Heizkostenverordnung (§ 4, Abs. 2) umlagefähig.
  • Der regelmäßige Austausch der Wärme- und Warmwasserzähler nach 5 Jahren (6 Jahre bei Kaltwasserzählern) erfolgt ohne zusätzliche Kosten.
  • Beim Geräteaustausch entsteht Ihn kein Aufwand, wie Arbeits- und Fahrtkosten oder Eich- und Beglaubigungsgebühren.
  • Sie realisieren keine Sachinvestitionen und die daraus entstehenden Kosten.
  • Auch bei angespannten finanziellen Situationen können vernünftige Lösungen und Installationen realisiert werden.
  • Sie garantieren damit ständig einwandfrei funktionierende und dem Eichgesetz entsprechende Verbrauchserfassungsgeräte.
  • Sämtliche Funktionsprüfungen werden von uns jährlich im Rahmen der Ablesung durchgeführt, defekte Geräte tauschen wir kostenlos aus.
  • Gewährleistung der Rechtssicherheit der Abrechnung und Sie vermeiden jegliches Bußgeld und Umlagerisiko.
  • Optional erfolgt die automatische Umlage der Gerätemiete in der jährlichen Verbrauchsabrechnung auf alle Nutzer.
  • Die Messtechnik ist auf dem aktuellen Stand der Technik, Sie haben ein zusätzliches Argument bei Vermietung/Verkauf der Wohnung.