Eichwartungsservice
Optimale Wartungsdienstleistung für installierte Messtechnologie
Mit Eichwartungsverträgen für von Ihnen gekaufte Messgeräten können Sie bei TEHA ohne große finanzielle Aufwendungen die modernsten Mess- und Erfassungsgeräte einsetzen. Wartungskosten dürfen nach der Heizkostenverordnung innerhalb der jährlichen Abrechnung umgelegt werden.
Sie müssen sich weder um spätere Modernisierung noch um Eichfristen und Austauschtermine kümmern. Sämtliche Leistungen werden von TEHA übernommen.
Falls Sie Messtechnik besitzen, diesen auf dem aktuellsten Stand der Technik halten wollen, das Ausfall- und Austauschrisiko minimieren möchten, stellt der Eichwartungsservice eine interessante Option dar.
Die entscheidenden Vorteile der Eichwartungsverträge:
- Wartungskosten der Erfassungsgeräte dürfen gemäß der Heizkostenverordnung (§ 4, Abs. 2) umgelegt werden.
- Der regelmäßige Austausch der Wärme- und Warmwasserzähler nach 5 Jahren (6 Jahre bei Kaltwasserzählern) erfolgt ohne zusätzliche Kosten.
- Beim Geräteaustausch entsteht Ihnen kein Aufwand, wie Arbeits- und Fahrtkosten oder Eich- und Beglaubigungsgebühren.
- Sie realisieren keine weiteren Sachinvestitionen und die daraus entstehenden Kosten.
- Sie garantieren damit ständig einwandfrei funktionierende und dem Eichgesetz entsprechende Verbrauchserfassungsgeräte.
- Sämtliche Funktionsprüfungen werden von uns jährlich im Rahmen der Ablesung durchgeführt, defekte Geräte tauschen wir kostenlos aus.
- Gewährleistung der Rechtssicherheit der Abrechnung und Sie vermeiden jegliches Bußgeld und Umlagerisiko.
- Optional erfolgt die automatische Umlage der Eichwartungsgebühr in der jährlichen Verbrauchsabrechnung auf alle Nutzer.
- Die Messtechnik bleibt auf dem aktuellen Stand der Technik, Sie bekommen ein zusätzliches Argument bei Vermietung/Verkauf der Wohnung.